AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen THE MINISTER GROUP GmbH, Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart (nachfolgend: EFJ)

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die EFJ mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) EFJ schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit EFJ als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EFJ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EFJ in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von EFJ / Mitwirkung des Kunden

(1) EFJ erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet EFJ dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann EFJ lediglich den Erfolg bestimmter Beratungs- und/oder Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von EFJ nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch EFJ, bleibt der Vergütungsanspruch von EFJ unberührt.

(3) In Bezug auf die von EFJ zu erbringenden Beratungsdienstleistungen gegenüber steht EFJ ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen EFJ und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von EFJ zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen EFJ und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass EFJ das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von EFJ angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von EFJ erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Für Vertragsschlüsse mit EFJ via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen ist in Bezug auf die Bezahlung unserer Dienstleistungen gegebenenfalls die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@florianedelmann.de (vorab) und sodann per Post an: EFJ Advisory Partners GmbH, Kullenbergstraße 15, 70195 Stuttgart.

Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:

Ich ermächtige EFJ Advisory Partners GmbH, Kullenbergstraße 15, 70195 Stuttgart  und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN:

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von EFJ Advisory Partners GmbH, Kullenbergstraße 15, 70195 Stuttgart und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

(4) EFJ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrift-Einzug (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an EFJ zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch EFJ beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei EFJ eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei EFJ vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält EFJ sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber EFJ in Verzug, ist EFJ berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. EFJ wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) EFJ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. EFJ ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass EFJ bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird EFJ innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist EFJ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von EFJ unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von EFJ (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von EFJ zu wahren. EFJ ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von EFJ innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von EFJ abzuwerben.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von EFJ zur Verfügung gestellten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der überlassenen Inhalte ist strengstens untersagt.

(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von EFJ auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 10 Haftung

(1) EFJ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EFJ nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet EFJ nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet EFJ nicht.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an EFJ die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt EFJ von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, EFJ hat diese Verstöße allein zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von EFJ maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitzt von EFJ. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von EFJ.

AGB Stand: 17.03.2019 ©